Aktuelle Urteile

Die nachfolgend aufgeführten Entscheidungen stellen keine Rechtsberatung dar.

Marginale Unterschiede im Sachverhalt können in rechtlicher Hinsicht dramatische Auswirkungen haben.

 

 



Immobilienrecht:

Mindestabstand von Elefantengras
Wer seinem Nachbarn mit der eigenen Bepflanzung möglichst dicht auf die Pelle rücken möchte, macht das am besten mit Elefantengras. Für dieses markante Staudengewächs gelten die nachbarrechtlichen Mindestabstandsvorschriften nicht. Zumindest nach Auffassung des Landgerichts Coburg (Az. 9 ME 5/09), das damit die aktuelle Klage eines Grundstücksbesitzers zurückwies.

Anspruch auf "Laubrente" für Bäume auf Nachbargrundstück
Zwei fremde Eichen am Rande des eigenen Gartens reichen nicht, um sich die durch deren Blätter und Eicheln im wahrsten Sinne des Wortes anfallende Mehrarbeit vom Besitzer der Bäume auf dem Nachbargrundstück als "Laubrente" versüßen zu lassen. Damit hat jetzt das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az. 6 U 184/07) die Forderung einer Siedlerin zurückgewiesen, die für den zusätzlichen Aufwand bei der Pflege ihres Garten wegen derartiger zwei Eichenbäume eine jährliche Entschädigung in Höhe von 3.994 Euro verlangte.
Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht eine solche "Laubrente" zwar vor, wenn der betroffene Grundstücksbesitzer keine juristische Möglichkeit hat, zumindest theoretisch die Beseitigung der nachbarlichen Bäume zu verlangen. Das kann zutreffen, wenn der entsprechende Anspruch verjährt ist oder die Bäume unter Umweltschutz stehen. Dann müssen die vom fremden Besitz ausgehenden und prinzipiell nicht zu verhindernden Nachteile vom nachbarlichen Eigentümer finanziell kompensiert werden.

Zur Frage des Fristablaufs bei der Anfechtungsklage gem. § 46 nach dem Wohnungseigentumsgesetz
Bundesgerichtshof, Az: V ZR 235/08, Urteil vom 02.10.2009:
Eine Verlängerung der Begründungsfrist des § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG sieht das Gesetz nicht vor; eine nach der höchstrichterlichen Klärung dieser Frage bewilligte Fristverlängerung ist unwirksam.
Sind die Fristen des § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG gewahrt, ist lediglich zu prüfen, ob ein Rechtsfehler vorliegt, der den Bestand des angegriffenen Beschlusses berührt; zwischen Anfechtungs- und Nichtigkeitsgründen (§ 23 Abs. 4 WEG) braucht dann nicht unterschieden zu werden.

Die Rückabwicklung des Erwerbs einer Immobilie im Wege des Schadensersatzes führt nicht zu einer Vorteilsausgleichung für eine etwaig erhaltene Eigenheimzulage.
Verlangt der Erwerber einer Immobilie großen Schadensersatz, so muss er sich die im Zusammenhang mit dem Erwerb empfangene Eigenheimzulage nicht im Wege der Vorteilsausgleichung anrechnen lassen (Bundesgerichtshof, Az. VII ZR 233/08).

 

Mietrecht:

Betriebskostenumlage nach Wohnungsgröße unzulässig
Sind für die Betriebskostenabrechnung einer Mietwohnung die vorhandenen Zähler aus irgendwelchen Gründen nicht ablesbar, können die Warmwasser- und Heizungskosten nicht entsprechend der Wohnungsgröße geschätzt und umgelegt werden. Die Kostenverteilung muss in solchen Fällen durch den Vermieter entweder auf der Grundlage des Vorjahresverbrauchs der Räumlichkeiten oder aber vergleichbarer Wohnungen im Abrechnungszeitraum erfolgen. Unerheblich ist insoweit, weshalb die Ablesung der Zähler nicht stattfinden konnte (Amtsgericht Aachen, Az. 101 C 233/10).

Schimmelbefall ist in der Regel Sache des Vermieters
Tritt in einer Wohnung Schimmelbefall auf, so hat sich in erster Linie der Vermieter darum zu kümmern. Will er sich dagegen vor den Kosten mit der Behauptung drücken, daran wäre nur das Wohnverhalten der Mieter schuld, dann muss er dies auch unter Beweis stellen. Diese Auffassung hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil das Landgericht Hamburg vertreten (Az. 307 S 39/09).

Mieter muss Parkett nicht neu versiegeln
Der Außenanstrich von Türen und Fenstern sowie die komplette Neuversiegelung des Parketts gehören nicht zu den Schönheitsreparaturen. Entsprechende Klauseln im Mietvertrag sind unwirksam, heißt es in einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, VII ZR 48/09).

Wohnungskündigung unzulässig, wenn Jobcenter unpünktliche Zahlung verschuldet
Die Mietzahlungen erfolgten durch das Jobcenter. Obwohl der Mieter das Jobcenter auf die Abmahnung des Vermieters hinwies, änderte die Behörde ihr Verhalten nicht und zahlte weiterhin unpünktlich. Probleme, die aufgrund von Nachlässigkeiten oder Fehlern im Jobcenter auftreten, dürfen nicht auf dem Rücken der Mieter ausgetragen werden (BGH, VIII ZR 64/09, Amtsgericht Köln Az. 221 C 67/09, Landgericht Köln, Az. 1 T 344/09 ).

Vermieter darf bei einer Mieterhöhung an das obere Limit gehen
Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs – Az: VIII ZR 30/09 – darf der Vermieter auch den Oberwert einer Mietspiegelzinsspanne oder einer durch Gutachten ermittelten Vergleichsmiete, heranziehen.

Beifügung des Mietspiegels bei Mieterhöhung
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Beifügung des Mietspiegels zur ordnungsgemäßen Begründung des Mieterhöhungsverlangens nicht erforderlich, wenn dieser allgemein zugänglich ist. In einem solchen Fall ist es dem Mieter zumutbar, zur Prüfung der Angaben des Vermieters auf den ohne weiteres zugänglichen Mietspiegel zuzugreifen. Nichts anderes gilt, wenn die Einsichtnahme in den Mietspiegel wie im hier zu entscheidenden Fall im Kundencenter des Vermieters gewährleistet ist, BGH, Urteil vom 11.03.2009, Az: VIII ZR 74/08. Außerdem müsse der Mietspiegel selbst einem Schreiben des Vermieters nicht beigefügt werden, wenn er wie in Berlin im Amtsblatt veröffentlicht und damit allgemein zugänglich sei, BGH, Az: VIII ZR 11/07.

Zustimmung zur Mieterhöhung kann durch Zahlung erfolgen
Erhöht ein Hausbesitzer die Monatsmieten für seine Wohnungen, müssen ihm die Bewohner ihr Einverständnis damit nicht extra schriftlich bestätigen. Für eine Zustimmungserklärung ist vielmehr völlig ausreichend, dass die Mieten mindestens zweimal nacheinander in neuer Höhe überwiesen werden (Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Az. 6 C 280/09).

Öltankreinigung ist umlagefähig
Ein Hausbesitzer darf die Kosten für die Reinigung des Heizungs-Öltanks auf seine Mieter umlegen (Bundesgerichtshof, Az. VIII ZR 221/08).
Zwar müssen jegliche Instandhaltungsarbeiten in und an seinem Gebäude immer vom Vermieter selbst finanziert werden. Betrieb und Wartung der Heizung dürfen jedoch nicht umgelegt werden.
Dazu gehört nach Auffassung der Bundesrichter das Reinigen des Haus-Öltanks. Denn diese Arbeiten dienen nicht der Vorbeugung oder Beseitigung von Mängeln an der Substanz der Heizungsanlage, sondern sind vielmehr für die Aufrechterhaltung ihrer normalen Funktionsfähigkeit erforderlich. Obwohl Tankreinigungen in der Regel nur in Abständen von mehreren Jahren durchgeführt werden, handle es sich dabei - wie vom Gesetz vorgeschrieben - um "laufend" entstehende, immer wiederkehrende Belastungen. Was übrigens nicht heißt, dass der Vermieter seinerseits verpflichtet wäre, die jeweils nur im Abstand von mehreren Jahren anfallenden Tankreinigungskosten auf mehrere Abrechnungsperioden gleichmäßig aufzuteilen.

 

Arbeitsrecht:

Kündigung wegen mangelhafter Deutschkenntnisse
Wessen Sprachkenntnisse derart mangelhaft sind, dass er die in Deutsch abgefassten Arbeitsanweisungen nicht versteht, dem darf eine in der Bundesrepublik angesiedelte deutsche Firma bedenkenlos kündigen. Mit dieser Entscheidung hat jetzt das Bundesarbeitsgericht (Az. 2 AZR 764/08) ein Urteil aus der Vorinstanz aufgehoben, das in einer solchen Kündigung noch eine mittelbare Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft des Betroffenen sah.

Kein Übergang der Tarifbindung bei Betriebsübergang im Wege der Einzelrechtsnachfolge
Im Fall eines Betriebsübergangs im Wege der Einzelrechtsnachfolge – § 613a BGB – gilt ein vom Veräußerer abgeschlossener Firmentarifvertrag nicht allein wegen des Betriebsübergangs normativ beim Erwerber (BAG, 4 ARB 21/08).

Kein Abfindungsanspruch gem. § 1 a KSchG auch bei verspäteter Kündigungsschutzklage ohne Antrag auf nachträgliche Zulassung
Auf den Zulassungsantrag kommt es nicht an. Der Arbeitnehmer gibt auch ohne den Antrag klar zu erkennen, dass er die Kündigung nicht akzeptiert, und stößt eine gerichtliche Auseinandersetzung an. Diese will § 1 a KSchG aber gerade vermeiden; ist das Gerichtsverfahren erst einmal in der Welt, kann deshalb auch die Klagerücknahme die Abfindung nicht „retten“ (BAG, 2 AZR 267/08).

Darf ein Graphologe Mitarbeitertexte ohne Zustimmung analysieren?
Stil und Schreibweise eines Mitarbeiters dürfen auch ohne seine Zustimmung von einem Graphologen analysiert werden, wenn dadurch lediglich die Urheberschaft eines anonymen Schreibens innerhalb des Unternehmens festgestellt werden soll. Beabsichtigt der Arbeitgeber jedoch, mittels des Schriftgutachtens eine Beurteilung der Persönlichkeit seines Angestellten zu erhalten, muss dieser dazu ausdrücklich sein Einverständnis erklärt haben. Nur im Falle einer heimlichen Ausspähung des Charakters könne von einem unrechtmäßigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen die Rede sein. Diese Auffassung vertritt das Landesarbeitsgericht Hamm in einem aktuellen Urteil (Az. 8 Sa 1896/07).

Mitarbeiterfoto auf Firmenhomepage
Das Foto eines Mitarbeiters muss nicht sofort von der Firmen-Homepage entfernt werden, wenn dem Angestellten gekündigt wurde und er das Unternehmen verlässt. Ein während des Arbeitsverhältnisses zumindest stillschweigend erklärtes Einverständnis mit der Aufnahme erlischt nicht automatisch beim Ausscheiden aus dem Betrieb. Zumindest dann nicht, wenn das im Internet veröffentlichte Bild lediglich der allgemeinen Illustration dient und nicht auf die individuelle Person des Arbeitnehmers Bezug nimmt. Das hat jetzt das Landesarbeitsgericht Köln entschieden (Az. 7 Ta 126/09).

Schwarzarbeit während ordentlicher Kündigung rechtfertigt eine fristlose Kündigung
Wer sich nach einer ordentlichen Kündigung noch schnell ein privates „Finanzpolster“ durch Schwarzarbeit dazu verdienen will, während er sich bis zum fristgemäßen Ablauf des Arbeitsvertrages krankschreiben lässt, riskiert die fristlose Kündigung - und damit den Verlust jeglicher gesetzlichen Sozialplanabfindung (Landesarbeitsgericht Hessen, Az. 6 Sa 1593/08).
Das Unternehmen wandelte die ordentliche Kündigung zu Recht in eine fristlose um. Und zwar ungeachtet der langen Dauer des Arbeitsverhältnisses und der bestehenden Unterhaltspflichten des Mitarbeiters. Denn die betrieblichen Interessen an der sofortigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses überwiegen in diesem Fall. Muss der Arbeitgeber doch auch berücksichtigen, dass sich das Verhalten des Arbeitnehmers auf das der übrigen Arbeitnehmer auswirken könnte, wenn das Unternehmen vom der fristlosen Kündigung absieht.

 

Zivilrecht:

Schmerzensgeld für verpfuschte Frisur
Wer sich den Händen einer professionellen Friseuse anvertraut, hat Anspruch auf eine fachgerechte Behandlung seiner Haare. Werden diese dabei aber offenbar verpfuscht, steht dem derart Geschädigten neben der Auslage all seiner Kosten auch ein Schmerzensgeld zu. Das hat jetzt das Amtsgericht Erkelenz in einem solchen Fall entschieden und der betroffenen Kundin über 1.500 Euro zugesprochen (Az. 8 C 351/08).

Ablenkung durch Navi-Bedienung kann zu voller Haftung bei Unfall führen
Wer während der Fahrt auf der Autobahn an seinem Navigationsgerät hantiert und dabei einen Auffahrunfall verursacht, handelt grob fahrlässig und muss deshalb für den Schaden voll aufkommen (Landgericht Potsdam, Az. 6 O 32/09).

 

Bankrecht:

Gebühren für Überziehung nicht zulässig
Eine Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Sparkasse wurde für unzulässig erklärt. Im konkreten Fall verlangte das Geldinstitut vom Kunden drei Euro pro Vorgang, der nicht durchgeführt werden konnte, weil das Konto nicht gedeckt war (zum Beispiel Nichteinlösung von Lastschriften). Schließlich berechnet die Bank bereits (hohe) Überziehungszinsen. Deswegen dürfe nicht zusätzlich auch noch eine Gebühr dafür erhoben werden (Oberlandesgericht Hamm, Az. 31 U 55/09).

 

Internetrecht:

Unbeschränkte Online-Angebote müssen sofort lieferbar sein
Wer im Internet eine Ware bestellt, kann mit Fug und Recht davon ausgehen, dass diese ihm auch unverzüglich geliefert wird. Das gilt nach einem Urteil des Landgerichts Hamburg (Az. 312 O 637/08) insbesondere dann, wenn bei den Online-Angeboten keine weiteren Angaben zu Lieferungszeiten gemacht werden. Nach Auffassung des Gerichts ist es eine verbotene Irreführung der Verbraucher, eine Ware zwar im Netz aktuell zu bewerben, diese dann aber nicht in angemessener Menge zur Befriedigung der zu erwartenden Nachfrage zur Verfügung zu haben.

 

Öffentliches Recht / Sozialrecht:

Kein Behinderten-Parkplatz für schwangere Frauen
Eine Schwangerschaft ist ein freudiges Ereignis und keine Krankheit. Deshalb verstößt es auch nicht gegen das verfassungsrechtliche Gleichheitsgebot, wenn die deutsche Straßenverkehrsordnung ausdrücklich Sonder-Parkplätze für Schwerbehinderte vorsieht, jedoch nicht ebenso für hochschwangere Frauen. Zu dieser Auffassung ist jetzt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gelangt (Az. 10 ZB 09.1052).

 

Vekehrsrecht

Überschreitung der Richtgeschwindigkeit kann Mithaftung bei Auffahrunfall zur Folge haben
Die Schadensersatzklage eines Autofahrers hatte nur teilweise erfolg. Der Kläger hatte die Richtgeschwindigkeit von 130 Stundenkilometer um 30 Stundenkilometer überschritten und war an einem Auffahrunfall beteiligt. Bei Einhalten der Richtgeschwindigkeit wäre der Unfall wohl vermieden worden. Daher sei eine Haftung auch ohne Gesetzesverstoß begründet (OLG Hamm, Az. 6 U 71/10).

Spontane Äußerungen am Unfallort
Spontan an der Unfallstelle erklärte Äußerungen reichen in späteren gerichtlichen Verfahren kaum als hinreichend verlässliches Schuldanerkenntnis aus. In einem Verkehrsunfallprozess sind, unter dem Eindruck des Geschehens, alle spontanen Äußerungen an der Unfallstelle bezüglich die Schuldfrage nach dem Unfallgeschehen aus Erfahrung eher zurückhaltend zu beurteilen (Oberlandesgericht Saarland, Az. 4 U 370/10).

Fahrverbote dürfen Autofahrer nicht unangemessen benachteiligen
Auch wenn eine Kundenbetreuerin 85 KM einfache Strecke zum Arbeitsplatz zurücklegen muss, kann ein zweimonatiges Fahrverbot nicht aufgehoben oder verkürzt werden, da sie die Möglichkeit hat ein Zimmer in der Nähe ihres Arbeitsplatzes auf eigene Kosten anzumieten (OLG Bamberg, 3 Ss OWi 196/09).
Der auf ein Fahrzeug angewiesene Geschäftsführer verfüge angesichts seiner beruflichen Stellung über die Möglichkeit ein einmonatiges Fahrverbot durch Einstellung eines Fahrers zu überbrücken (AG Lüdinghausen, 19 OWi 89 Js 850/08-89/08).
Der wegen Geschwindigkeitsüberschreitung aufgefallene Arbeitnehmer ist verpflichtet sich mit seiner Urlaubsplanung auf die Verhängung eines Fahrverbotes einzustellen und gegebenenfalls den Urlaub dafür einzusetzen (OLG Hamm, 3 Ss OWi 86/06).

 

 

K O N T A K T