Honorar

1. Die gerichtliche Vertretung und die außergerichtliche Tätigkeit werden üblicherweise nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ( RVG ) berechnet. Auf Wunsch des Mandanten kann eine Honorarvereinbarung getroffen werden.

Das Land NRW hat dem Bürger einen sogenannten Kostenrechner  mit kurzen Erläuterungen zum RVG online zur Verfügung gestellt.

Beachten Sie bitte, dass der Kostenrechner des Landes NRW Kenntnis bezüglich Gegenstandswert / Streitwert voraussetzt.

Bzgl. der außergerichtlichen Beratung gilt das RVG seit dem 01.07.2004 nicht mehr.

Das Honorar der außergerichtlichen Beratung unterliegt der freien Verhandlung zwischen Mandant und Rechtsanwalt. Je nach Art der Tätigkeit bietet sich ein Zeithonorar, ein Pauschalhonorar oder auch eine andere individuelle Honorierung an.

2. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehmen wir die weitere Korrespondenz mit der Versicherung für Sie.

3. Prozesskostenhilfe 

Sie haben (begründete) Ansprüche oder sehen sich (unbegründeten) Gegenansprüchen ausgesetzt und verfügen nicht über die dazu notwendigen finanziellen Mittel, um diese Ansprüche durchzusetzen / abzuwehren?

In diesem Falle haben Sie möglicherweise einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe.

Zur Klärung, ob ein solcher Anspruch vorliegt, bringen Sie bitte den entsprechenden Einkommensnachweis / Nachweis über Hilfen zum Lebensunterhalt, sowie Ihren Mietvertrag mit.

 

 

Wenn Sie zu dem Thema Honorar noch Fragen haben können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen. Selbstverständlich werden wir mit Ihnen das Honorar sowie das Prozesskostenrisiko im Vorfeld besprechen.

 

K O N T A K T