Informationen für Mandanten:

I. Allgemeine Hinweise

Um eine Angelegenheit im Rahmen eines Besprechungstermins zu ihrer vollen Zufriedenheit erörtern zu können, ist die Beachtung der nachfolgend aufgeführten Angaben hilfreich.

1. Termin

Wir bitten Sie immer zunächst telefonisch einen Termin zu vereinbaren.

Um Ihnen eine bestmögliche Beratung gewährleisten zu können ist oftmals ein ausführliches Gespräch notwendig. Erscheint der Mandant unangemeldet, so ist in der Regel kein oder aber ein lediglich unzureichender zeitlicher Rahmen für eine Besprechung gegeben.

Selbstverständlich können Sie auch per Email einen Besprechungstermin vereinbaren.

Teilen Sie insoweit bitte auch ihre telefonische Erreichbarkeit mit.

2. Unterlagen

Zu einem vereinbarten Besprechungstermin bringen Sie bitte ggfl. vorliegende Unterlagen mit, wie zum Beispiel: Verträge, bisheriger Schriftverkehr, Emails (in ausgedruckter Form), sowie ggfl. sonstige Urkunden.

3. Rechtsschutzversicherung (sofern vorhanden)

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, bitten wir um Angabe des Versicherers. Die weitere Korrespondenz mit der Versicherung übernehmen wir für Sie.

4. Prozesskostenhilfe (soweit erforderlich)

Sie haben (begründete) Ansprüche oder sehen sich (unbegründeten) Gegenansprüchen ausgesetzt und verfügen nicht über die dazu notwendigen finanziellen Mittel, um diese Ansprüche durchzusetzen / abzuwehren?

In diesem Falle haben Sie möglicherweise einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe.

Zur Klärung, ob ein solcher Anspruch vorliegt, bringen Sie bitte den entsprechenden Einkommensnachweis / Nachweis über Hilfen zum Lebensunterhalt, sowie den Mietvertrag Ihrer Wohnung mit.



II. Prozessfinanzierung

Sie haben Ansprüche / Forderungen.

  1. Sie scheuen das Prozesskostenrisiko
  2. Sie möchten Ihre finanziellen Ressourcen schonen und damit Ihre finanzielle Beweglichkeit aufrecht erhalten
  3. oder aber Sie verfügen nicht über die notwendigen finanziellen Rücklagen, um Ihre Ansprüche / Forderungen gerichtlich durchzusetzen.

In diesem Falle besteht die Möglichkeit die Kosten für den Rechtsstreit von einem Prozesskostenfinanzierer übernehmen zu lassen. Insoweit werden die entstehenden rechtsanwaltlichen Gebühren, sowie die Gebühren des Gerichts von einem Prozessfinanzierer ausgeglichen.

Im Falle des Obsiegens erhält der Prozesskostenfinanzierer eine zuvor ausgehandelte Quote von dem erstrittenen Betrag.

Voraussetzung hierfür sind unter anderem gute Erfolgsaussichten der beabsichtigten Klage und Bonität der Gegenseite.

Sollten Sie Interesse an einer Prozesskostenfinanzierung haben, sprechen Sie uns an.

Wir erörtern mit Ihnen die Möglichkeit einer Prozesskostenfinanzierung, setzen uns mit in Frage kommenden Prozesskostenfinanzierern in Verbindung und tragen dort Ihre Ansprüche, verbunden mit einer Einschätzung zu den Erfolgsaussichten, vor.


III. Gerichte in der Umgebung

  Amtsgericht Köln   Arbeitsgericht Köln
  Landgericht Köln   Landesarbeitsgericht Köln
  Oberlandesgericht Köln   Amtsgericht Bonn
  Amtsgericht Düsseldorf   Landgericht Bonn
  Landgericht Düsseldorf   Amtsgericht Siegburg
  Oberlandesgericht Düsseldorf   Amtsgericht Bergheim

IV. Gesetze

Deutsches Recht

V. Schmerzensgeld

Schmerzensgeldtabelle

VI. Rechtsprechung

Rechtsprechungsdatenbank NRW


Alle Links ohne Gewähr. Lassen Sie sich in jedem Fall von einem Rechtsanwalt beraten.


K O N T A K T